Die Vorgaben für Beitrags- und Höchstsätze können bei Bedarf geändert werden. Programm dient nur der Eigenkontrolle, kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt. Die Steuern der Grundtabelle können durch Eingaben im Feld Gewerbe-Einkünfte angezeigt werden. Bei Zusammenveranlagung ist das Häkchen Splittingtabelle zu setzen.
Autor und Web-Site-Betreiber: Albert Bünger, Artlenburg |