20,95 % SV-Beitragssätze belasten das Lohneinkommen der Arbeitnehmer.
41,3 % SV-Beitragssätze belasten die Lohnaufwendungen für die Arbeitnehmer. Die Vorgaben für Beitrags- und Höchstsätze können bei Bedarf geändert werden. Programm dient nur der Eigenkontrolle, kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt. Die Steuern der Grundtabelle können durch Eingaben im Feld Gewerbe-Einkünfte angezeigt werden. Bei Zusammenveranlagung ist das Häkchen Splittingtabelle zu setzen. Letzte Aktualisierung am 08.11.2023 This Document was printed from Internet ..: www.ngc1365.de at Autor und Web-Site-Betreiber: Albert Bünger, Artlenburg |