Voraussetzungen für den Rentenbezug

Stand: 04. Juni 2003    Link zur   BFA
Regelaltersrente
  • Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Erfüllung der 5jährigen allg. Beitragszeit
  • Keine Hinzuverdienstbeschränkung
Altersrente für
langjährig Versicherte
  • Vollendung des 63.Lebensjahres
  • Erfüllung der 35jährigen Beitragszeit
  • Hinzuverdienstbeschränkung
Altersrente für
Schwerbehinderte, Berufsunfähige, Erwerbsunfähige
  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Erfüllung der 35jährigen Beitragszeit
  • Anerkannte Schwerbehinderung oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit
  • Hinzuverdienstbeschränkung
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
oder nach Altersteilzeit
  • Vollendung des 60.Lebensjahres
  • Erfüllung der 15jährigen-Beitragszeit
  • 52wöchige Arbeitslosigkeit in einem beliebigen Zeitraum nach Vollendung des 58.Lebensjahres und sechs Monaten oder 24 Kalendermonate Altersteilzeit
  • 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit in den letzten 10 Jahren
  • Hinzuverdienstbeschränkung
Altersrente für Frauen
  • Vollendung des 60.Lebensjahres
  • Erfüllung der 15jährigen Beitragszeit
  • Mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit nach Vollendung des 40.Lebensjahres
  • Hinzuverdienstbeschränkung

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