Regelaltersrente |
- Vollendung des 65. Lebensjahres
- Erfüllung der 5jährigen allg. Beitragszeit
- Keine Hinzuverdienstbeschränkung
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Altersrente für langjährig Versicherte |
- Vollendung des 63.Lebensjahres
- Erfüllung der 35jährigen Beitragszeit
- Hinzuverdienstbeschränkung
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Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige, Erwerbsunfähige |
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Erfüllung der 35jährigen Beitragszeit
- Anerkannte Schwerbehinderung oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit
- Hinzuverdienstbeschränkung
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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit |
- Vollendung des 60.Lebensjahres
- Erfüllung der 15jährigen-Beitragszeit
- 52wöchige Arbeitslosigkeit in einem beliebigen Zeitraum nach Vollendung des 58.Lebensjahres und sechs Monaten oder 24 Kalendermonate Altersteilzeit
- 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit in den letzten 10 Jahren
- Hinzuverdienstbeschränkung
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Altersrente für Frauen |
- Vollendung des 60.Lebensjahres
- Erfüllung der 15jährigen Beitragszeit
- Mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit nach Vollendung des 40.Lebensjahres
- Hinzuverdienstbeschränkung
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